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PflegeanteilZuschuss-Check

24-Stunden-Pflege in der Steuererklärung: So rechnet das Finanzamt

Was du für eine Betreuungskraft im Haus zahlst, gilt als Pflege- und Betreuungsleistung im Haushalt. Das Finanzamt zieht 20 Prozent davon direkt von der Steuer ab, höchstens 4.000 € im Jahr. Das Pflegegeld musst du dabei nicht abziehen, Zahlungen der Kasse für einen bestimmten Zweck schon.

Betreuerin und Seniorin auf einer Parkbank
Das Pflegegeld wird dabei nicht abgezogen, wohl aber Geld, das die Kasse direkt an einen Dienst zahlt.
PostenBetrag
Kosten im Jahr, Beispiel36.000 €
20 Prozent davon7.200 €
Steuerermäßigung, höchstens 4.000 €4.000 €

Welche Kosten zählen

Es zählen die Kosten für die Arbeit der Kraft, so wie sie auf der Rechnung stehen:

  • Entsendung: die Rechnung der Firma oder Agentur
  • Selbständige Kraft: ihre Rechnung
  • Arbeitgebermodell: der Lohn und die Beiträge zur Sozialversicherung

Bezahlt sein muss per Überweisung oder Lastschrift. Bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt nicht an. Der Betrag gehört in die Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen, zu den Pflege- und Betreuungsleistungen.

Was vorher abgezogen wird

Zahlt die Pflegekasse für einen bestimmten Zweck, ziehst du das von den Kosten ab. Das gilt für die Verhinderungspflege, den Entlastungsbetrag und die Sachleistung für einen Pflegedienst.

Das Pflegegeld ziehst du nicht ab. Es ist frei verwendbar und gilt deshalb nicht als Erstattung. Setzt die Person ihr Pflegegeld für die Kraft ein, zählen die vollen Kosten.

So viel bringt es

Die Ermäßigung beträgt 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 € im Jahr. Bei den üblichen Preisen von 2.400 bis 4.800 € im Monat ist dieser Höchstbetrag meist erreicht, wenn die Kraft das ganze Jahr da ist.

Der Höchstbetrag gilt für alle Hilfen im Haushalt zusammen. Putzhilfe, Gärtner oder Pflegedienst zählen zum selben Höchstbetrag. Handwerker für einen Umbau haben dagegen einen eigenen Höchstbetrag von 1.200 €.

Außergewöhnliche Belastung als zweiter Weg

Kosten, die wegen der Pflege entstehen, kann die Person mit Pflegegrad auch als außergewöhnliche Belastung angeben. Davon zieht das Finanzamt erst einen Eigenanteil ab, der vom Einkommen abhängt. Bei hohen Kosten und kleinem Einkommen kann dieser Weg mehr bringen.

Dieselben Kosten zählen aber nie zweimal. Was als außergewöhnliche Belastung durch den Eigenanteil nicht wirkt, darfst du wieder als Pflege- und Betreuungsleistung angeben. Bei größeren Beträgen lohnt eine Beratung, etwa bei einem Lohnsteuerhilfeverein.

Wer absetzen darf

Absetzen darf, wer die Rechnung bezahlt. Bei Pflege und Betreuung gilt das auch, wenn die Kraft im Haushalt der Eltern arbeitet und die Kinder zahlen. Teilen sich Geschwister die Kosten, gibt jeder den Teil an, den er selbst überwiesen hat.

Viele Menschen mit kleiner Rente zahlen keine Einkommensteuer. Dann bringt die Ermäßigung bei ihnen nichts, und es kann sinnvoll sein, dass ein Kind mit Steuerlast die Rechnung übernimmt. Wer selbst pflegt, kann zusätzlich den Pflege-Pauschbetrag nutzen. Einen Überblick gibt die Seite Steuer.

Häufige Fragen

Kann ich die 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen?

Ja, als Pflege- und Betreuungsleistung im Haushalt. Das Finanzamt zieht 20 Prozent der Kosten von der Steuer ab, höchstens 4.000 € im Jahr.

Wo trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?

In der Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen, bei den Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Rechnungen hebst du auf und schickst sie mit, wenn das Finanzamt fragt.

Muss ich das Pflegegeld abziehen?

Nein. Das Pflegegeld ist frei verwendbar und mindert die Kosten nicht. Abziehen musst du nur, was die Kasse zweckgebunden zahlt, etwa Verhinderungspflege oder Entlastungsbetrag.

Können Kinder die Kosten für die Eltern absetzen?

Ja, wenn sie die Rechnung selbst bezahlen. Bei Pflege und Betreuung zählt auch der Haushalt der Eltern.

Geht das auch bei Barzahlung?

Nein. Das Finanzamt verlangt eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Anbieters.

Zählt auch der Pflegedienst zu den 4.000 €?

Ja. Was du für einen Pflegedienst selbst zahlst, zählt ebenfalls, aber im selben Höchstbetrag wie die Betreuungskraft, die Putzhilfe und andere Hilfen im Haushalt.

Bringt das Absetzen auch mit kleiner Rente etwas?

Nur wenn Einkommensteuer anfällt. Wer wegen einer kleinen Rente keine Steuer zahlt, hat von der Ermäßigung nichts. Dann kann es helfen, wenn ein Kind mit eigenem Einkommen die Rechnung bezahlt.