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PflegeanteilZuschuss-Check

Badewannen­lift: mit Rezept von der Krankenkasse, auch ohne Pflegegrad

Einen Badewannenlift bekommst du mit ärztlichem Rezept von der Krankenkasse. Du zahlst nur eine Zuzahlung von 5 € bis 10 €, einen Pflegegrad brauchst du dafür nicht. Selbst gekauft kostet ein Lift 200 bis 3.000 €, ein einfaches Modell um 400 €.

Helles Bad mit bodengleicher Dusche und Haltegriffen
Badewannenlift über die Krankenkasse400 €
Zahlt die Krankenkasse390 €
Zahlst du selbst10 €
Mit ärztlicher Verordnung. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
PostenPreis
Badewannenlift, Kauf ohne Kasse200 bis 3.000 €

Wie ein Badewannen­lift hilft

Ein Badewannenlift ist ein Sitz, der in die Wanne gestellt wird und sich mit einem Akku auf und ab bewegt. Oben setzt man sich auf Höhe des Wannenrands, schwenkt die Beine hinein und fährt langsam ins Wasser. Nach dem Baden hebt der Lift wieder an. So fällt das gefährliche Hineinsteigen und Aufstehen weg.

Ein Lift passt, wenn jemand noch sicher sitzen und die Beine über den Rand heben kann, notfalls mit Hilfe. Wer das nicht mehr schafft, braucht eher eine Dusche, eine Wannentür oder einen Lifter mit Tuch, bei dem eine Pflegeperson hilft.

So bekommst du ihn von der Krankenkasse

Der Badewannenlift ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse. Das heißt: Rezept statt Umbau-Antrag. So läuft es:

  • Beim Hausarzt ein Rezept holen. Darauf stehen das Hilfsmittel, also Badewannenlifter, und der Grund, etwa eine Erkrankung, die das sichere Ein- und Aussteigen verhindert.
  • Mit dem Rezept zu einem Sanitätshaus, das mit deiner Kasse zusammenarbeitet. Das Sanitätshaus stellt den Antrag.
  • Die Kasse entscheidet innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von fünf.
  • Nach der Zusage bringt das Sanitätshaus den Lift und zeigt, wie er funktioniert.

Die Kasse zahlt ein Standardmodell, oft leihweise. Du zahlst 10 Prozent des Preises zu, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Willst du ein teureres Modell, trägst du den Aufpreis selbst.

Pflegegrad nötig? Und was die Pflege­kasse damit zu tun hat

Für den Badewannenlift brauchst du keinen Pflegegrad. Er wird verordnet, weil er gesundheitlich nötig ist. Das gilt bei Pflegegrad 1 bis 4 ebenso wie ganz ohne. Hat jemand einen Pflegegrad und wird der Lift vor allem gebraucht, um die Pflege zu erleichtern, kann auch die Pflegekasse zahlen. Das klären Kranken- und Pflegekasse untereinander, du reichst das Rezept einfach bei deiner Kasse ein.

Wichtig für die Planung: Der Lift schmälert den Zuschuss der Pflegekasse für Umbauten nicht. Die bis zu 4.180 € bleiben frei, etwa für Griffe, eine Wannentür oder später eine Dusche. Mehr zu den Zuschüssen für Umbauten unter Badumbau Zuschuss.

Bauarten und was sie kosten

  • Klassischer Lift mit Rückenlehne: Er steht auf Saugfüßen in der Wanne und lässt sich zum Reinigen herausnehmen. Das ist das übliche Kassenmodell, im Handel um 400 €.
  • Mit Drehsitz oder schwenkbar: Der Sitz dreht über den Wannenrand, das Hineinsetzen wird leichter. Teurer als das Standardmodell.
  • Aufblasbar: Ein Luftkissen hebt und senkt. Leicht zu verstauen, braucht aber einen Kompressor.
  • Tuchlifter: Die Person wird in einem Tuch gehoben, meist von einer Pflegeperson. Für Menschen, die nicht mehr selbst sitzen können.

Im Handel reicht die Spanne von 200 € für einfache Modelle bis 3.000 € für Tuchlifter. Bekannte Namen sind etwa Aquatec und Bellavita. Wichtig beim Kauf sind die Innenbreite der Wanne, die Tragkraft und ob der Lift zu einer Eckwanne passt.

Akku, Reinigung und Defekt

Der Akku sitzt meist im Handteil und wird nach dem Baden an der Steckdose geladen. Viele Lifte fahren nur dann nach unten, wenn der Akku für den Weg zurück nach oben reicht. Leuchtet die Warnanzeige, bleibt der Lift oben, damit niemand in der Wanne festsitzt. Deshalb nach jeder Nutzung laden.

Ist der Lift von der Kasse, ist das Sanitätshaus für Reparaturen zuständig. Ruf dort an, bevor du selbst etwas tauschst. Bei einem gekauften Lift helfen Händler oder Hersteller. Den Bezug kann man bei vielen Modellen abnehmen und waschen. Mieten oder ausleihen geht bei manchen Sanitätshäusern auch für kurze Zeit, etwa nach einer Operation.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse einen Badewannenlift?

Ja, mit ärztlichem Rezept als Hilfsmittel. Du zahlst eine Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Die Kasse zahlt ein Standardmodell, oft leihweise.

Ab welchem Pflegegrad gibt es einen Badewannenlift?

Einen Pflegegrad braucht es nicht. Entscheidend ist das Rezept, das die gesundheitliche Notwendigkeit begründet. Mit Pflegegrad kann auch die Pflegekasse zahlen, das klärt die Kasse selbst.

Welchen Badewannenlift zahlt die Krankenkasse?

Ein Standardmodell mit Akku und Rückenlehne, wie es im Hilfsmittelverzeichnis steht. Das Sanitätshaus sucht es passend zur Wanne aus. Wer ein Modell mit mehr Ausstattung will, zahlt den Unterschied selbst.

Was kostet ein Badewannenlift ohne Rezept?

Im Handel 200 bis 3.000 €. Ein einfacher Lift liegt um 400 €, schwenkbare Modelle und Tuchlifter kosten deutlich mehr. Mit Rezept zahlst du nur die Zuzahlung.

Wie beantrage ich einen Badewannenlift?

Rezept vom Arzt holen und bei einem Sanitätshaus abgeben, das mit deiner Kasse arbeitet. Das Sanitätshaus stellt den Antrag und liefert nach der Zusage. Die Kasse hat drei Wochen Zeit, mit Gutachten fünf.

Mindert der Badewannenlift den Zuschuss für den Badumbau?

Nein. Der Lift ist ein Hilfsmittel und hat mit dem Zuschuss für Umbauten nichts zu tun. Die bis zu 4.180 € der Pflegekasse bleiben für feste Umbauten frei.

Ist ein Badewannenlift elektrisch?

Die meisten Badewannenlifte fahren mit einem Akku, der außerhalb der Wanne geladen wird. Der Sitz senkt sich per Knopfdruck ab und hebt sich wieder. Die Krankenkasse übernimmt ein Standardmodell. Wünschst du Extras wie einen drehbaren Sitz, zahlst du den Aufpreis selbst.