Zum Inhalt
PflegeanteilZuschuss-Check

Pflege-WG: wie eine ambulant betreute Wohngruppe funktioniert und was sie kostet

In einer Pflege-WG leben mehrere Menschen mit Pflegegrad in einer gemeinsamen Wohnung und teilen sich Alltag und Betreuung. Die Pflegekasse zahlt jedem Bewohner zusätzlich zu den üblichen Leistungen einen Wohngruppenzuschlag von 224 € im Monat nach § 45f. Miete und Haushaltsgeld zahlt jeder selbst, die Pflege zum großen Teil mit Geld der Kasse.

Älteres Paar lacht zusammen im Wohnzimmer

Was eine Pflege-WG ist

Eine ambulant betreute Wohngruppe ist kein Heim. Jeder hat ein eigenes Zimmer, Küche und Wohnzimmer werden geteilt, und jeder schließt eigene Verträge: einen Mietvertrag, einen Vertrag mit einem Pflegedienst und oft einen Vertrag über die Betreuung. In selbstverwalteten Wohngruppen entscheiden die Bewohner oder ihre Angehörigen gemeinsam, wer den Alltag organisiert und welcher Pflegedienst kommt.

Viele Wohngruppen richten sich an Menschen mit Demenz. Der Tag hat einen gewohnten Ablauf, die Gruppe ist überschaubar, und Angehörige sind oft stärker eingebunden als im Heim. Was bei Demenz für den Pflegegrad zählt, steht unter Pflegegrad bei Demenz.

Wann es den Wohngruppenzuschlag gibt

Den Zuschlag von 224 € im Monat zahlt die Pflegekasse, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Person lebt mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Menschen in einer gemeinsamen Wohnung, mindestens zwei davon haben ebenfalls einen Pflegegrad.
  • Die Person bezieht Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung oder den Entlastungsbetrag.
  • Die Bewohner haben gemeinsam eine Person beauftragt, die organisiert, betreut und im Haushalt hilft, oft Präsenzkraft genannt.
  • Die Wohngruppe ist kein verdecktes Heim, in dem ein Anbieter die Versorgung wie im Heim übernimmt.

Den Zuschlag gibt es schon ab Pflegegrad 1. Meist fließt er in die Bezahlung der Präsenzkraft.

Was eine Pflege-WG kostet

Die Kosten setzen sich aus mehreren Teilen zusammen, und jeder Teil hat einen anderen Zahler:

  • Miete und Nebenkosten für Zimmer und Gemeinschaftsräume: zahlst du selbst, bei geringem Einkommen können Wohngeld oder Sozialamt helfen
  • Haushaltsgeld für Essen und Dinge des Alltags: zahlst du selbst
  • Präsenzkraft: zahlt ihr gemeinsam, der Wohngruppenzuschlag hilft dabei
  • Pflegedienst: zahlt die Pflegekasse mit der Sachleistung, bei Pflegegrad 3 bis 1.497 € im Monat, was darüber liegt, zahlst du
  • Betreuung und Hilfe im Alltag: dafür lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat nutzen

Wie viel am Ende bleibt, hängt stark vom Ort und vom Pflegebedarf ab. Lass dir vor dem Einzug eine Aufstellung aller Posten geben und vergleiche sie mit dem Eigenanteil im Heim, im Schnitt 3.364 € im Monat im ersten Jahr. Den Vergleich für dein Land rechnet der Heimrechner.

Anschubfinanzierung und Umbau

Für die Gründung einer neuen Wohngruppe gibt es eine einmalige Anschubfinanzierung der Pflegekasse für den altersgerechten oder barrierefreien Umbau der Wohnung, je Bewohner und mit einer Obergrenze je Wohngruppe. Sie muss innerhalb eines Jahres beantragt werden, nachdem die Voraussetzungen erfüllt sind, und endet bundesweit, sobald ein fester Topf ausgeschöpft ist. Frag bei der Pflegekasse, ob es sie noch gibt.

Unabhängig davon zahlt die Pflegekasse jedem Bewohner mit Pflegegrad bis zu 4.180 € für Umbauten, die das Leben in der Wohnung erleichtern, etwa ein bodengleiches Bad. Mehrere Bewohner können ihre Zuschüsse für eine Maßnahme zusammenlegen, bis zu 16.720 € je Wohnung. Mehr unter Zuschuss für Umbauten.

Kinder in einer Wohngruppe und Hilfe vom Sozialamt

Mit Wohngruppe ist manchmal etwas anderes gemeint: eine Wohnform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, heute besondere Wohnform genannt. Dort zahlt die Pflegekasse kein volles Pflegegeld, sondern einen pauschalen Anteil an die Einrichtung. Für Tage, an denen das Kind zu Hause gepflegt wird, etwa am Wochenende oder in den Ferien, gibt es anteilig Pflegegeld. An- und Abreisetage zählen dabei als ganze Tage zu Hause.

Reichen Rente und Vermögen in einer Pflege-WG nicht, kann das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege einspringen, auch in ambulant betreuten Wohngruppen. Melde dich dort rechtzeitig, denn für die Zeit, bevor das Amt vom Bedarf wusste, zahlt es in der Regel nicht.

Häufige Fragen

Was kostet ein Platz in einer Pflege-WG?

Das hängt von Miete, Haushaltsgeld, Präsenzkraft und Pflegebedarf ab und ist je Ort sehr verschieden. Die Kasse zahlt die üblichen Leistungen und zusätzlich 224 € im Monat.

Wer bekommt den Wohngruppenzuschlag?

Menschen mit Pflegegrad, die mit mindestens zwei weiteren Pflegebedürftigen in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, Leistungen der Pflegekasse beziehen und gemeinsam eine Präsenzkraft beauftragt haben.

Gibt es den Wohngruppenzuschlag bei Pflegegrad 1?

Ja. Auch bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse den Zuschlag von 224 € im Monat, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt sind.

Bekommt mein Kind Pflegegeld, wenn es in einer Wohngruppe lebt?

In einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe gibt es kein volles Pflegegeld. Für Tage, an denen das Kind zu Hause gepflegt wird, zahlt die Pflegekasse anteilig Pflegegeld.

Zahlt das Sozialamt eine Pflege-WG?

Wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen, kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege leisten, auch in einer ambulant betreuten Wohngruppe. Stell den Antrag frühzeitig.

Bezuschusst die Pflegekasse den Umbau einer WG?

Ja. Jeder Bewohner mit Pflegegrad hat Anspruch auf bis zu 4.180 € je Maßnahme, zusammen bis zu 16.720 € je Wohnung. Für neu gegründete Wohngruppen kann eine Anschubfinanzierung dazukommen, solange die Mittel reichen.