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PflegeanteilZuschuss-Check

Umzug in eine barrierefreie Wohnung: Zuschuss, Antrag und was mitkommt

Zieht ein Mensch mit Pflegegrad in eine Wohnung, in der das Leben und die Pflege leichter gehen, zahlt die Pflegekasse die Umzugskosten als Zuschuss für Umbauten, bis zu 4.180 €. Das gilt ab Pflegegrad 1, der Antrag muss vor dem Umzug gestellt sein. Den Umzug ins Pflegeheim zahlt die Pflegekasse dagegen nicht.

Ältere Frau mit Tasse am Fenster

Wann die Kasse den Umzug zahlt

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist nicht nur für Umbauten in der alten Wohnung gedacht. Auch ein Umzug kann so eine Maßnahme sein, wenn die neue Wohnung besser zur Pflege passt: ohne Treppen, mit Aufzug, mit bodengleicher Dusche, mit breiteren Türen. Die neue Wohnung muss ein privater Haushalt sein, das kann auch betreutes Wohnen oder eine Pflege-WG sein.

Die Kasse prüft, ob der Umzug die Pflege erleichtert oder die Person selbständiger macht. Schreib das im Antrag konkret auf: Welche Stufen fallen weg, welches Bad ist besser, was kann die Person dort wieder allein.

Was bezahlt wird und was nicht

Übernommen werden die reinen Umzugskosten:

  • Umzugsunternehmen und Transport
  • Ab- und Aufbau der Möbel
  • Ab- und Aufbau der Küche

Nicht übernommen werden Renovierung und Schönheitsreparaturen, die Kaution, Entrümpelung und neue Möbel. Hol Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen ein und reiche sie mit dem Antrag ein. Warte mit dem Auftrag, bis die Kasse zugestimmt hat.

Umzug und Anpassungen: eine Maßnahme

Alles, was zu einem Zeitpunkt nötig ist, zählt als eine Maßnahme. Wer umzieht und in der neuen Wohnung noch Haltegriffe, eine Rampe oder einen Duschumbau braucht, bekommt dafür zusammen bis zu 4.180 €, nicht für jeden Teil einzeln. Plane deshalb Umzug und Anpassungen gemeinsam und reiche alles in einem Antrag ein.

Ändert sich die Pflegesituation später, etwa weil ein Rollstuhl nötig wird, gibt es erneut einen Zuschuss. Leben zwei Menschen mit Pflegegrad zusammen, hat jeder einen eigenen Anspruch, zusammen bis zu 8.360 €. Mehr zu den Regeln unter Zuschuss für Umbauten.

Treppen­lift, Hausnotruf und Pflege­bett beim Umzug

  • Treppenlift: Ein Lift für eine gerade Treppe lässt sich manchmal kürzen und in der neuen Wohnung wieder einbauen, eine kurvige Schiene passt nur auf die alte Treppe. Frag den Hersteller nach einem Rückkauf. Mehr unter gebrauchter Treppenlift.
  • Hausnotruf: Melde den Umzug dem Anbieter rechtzeitig. Bleibt ihr im Gebiet desselben Anbieters, zieht das Gerät mit um. In einer anderen Region ist oft ein anderer Verband zuständig, dann braucht es einen neuen Vertrag und eine neue Zusage der Pflegekasse.
  • Pflegebett und andere Hilfsmittel: Sie gehören meist der Kasse oder dem Sanitätshaus. Sag dem Sanitätshaus Bescheid, es baut ab und wieder auf, oder ein Sanitätshaus am neuen Ort übernimmt.

Für den Umzugstag selbst lässt sich ein Treppensteiger mieten, wenn jemand nicht mehr allein die Treppe schafft.

Umzug ins Heim oder zu wenig Geld

Den Umzug ins Pflegeheim zahlt die Pflegekasse nicht, weil der Zuschuss nur für das Wohnen zu Hause gilt. Wer Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung bekommt, fragt vor dem Umzug beim Sozialamt, ob es die Kosten übernimmt. Meist muss das Amt vorher zustimmen.

Für Mieter gilt auch beim Umzug ins Heim die normale Kündigungsfrist von drei Monaten, ein besonderes Kündigungsrecht gibt es nicht. Rechne deshalb mit doppelter Miete für die Übergangszeit. Einen Überblick, wer beim Heim was zahlt, gibt Pflegeheim: wer zahlt.

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse einen Umzug?

Ja, wenn die neue Wohnung besser zur Pflege passt, etwa ohne Treppen oder mit barrierefreiem Bad. Sie zahlt bis zu 4.180 € als Zuschuss für Umbauten, der Antrag muss vor dem Umzug gestellt sein.

Gibt es bei Pflegegrad 1 einen Zuschuss zum Umzug?

Ja. Den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es ab Pflegegrad 1, in derselben Höhe wie bei den anderen Graden.

Wie beantrage ich den Umzugszuschuss?

Formlos schriftlich bei der Pflegekasse, vor dem Umzug. Leg Kostenvoranschläge bei und beschreib, warum die neue Wohnung besser passt. Warte mit dem Auftrag, bis die Zusage da ist.

Zahlt die Pflegekasse den Umzug ins Pflegeheim?

Nein. Der Zuschuss gilt nur für das Wohnen zu Hause, auch im betreuten Wohnen oder in einer Pflege-WG, aber nicht im Heim.

Zahlt das Sozialamt einen Umzug ins Pflegeheim?

Im Einzelfall, wenn jemand Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung bekommt und das Amt vorher zugestimmt hat. Frag rechtzeitig nach.

Kann ich den Treppenlift beim Umzug mitnehmen?

Bei einer geraden Treppe manchmal, wenn sich die Schiene anpassen lässt. Eine kurvige Schiene passt nur auf die alte Treppe. Dann hilft ein Rückkauf durch den Hersteller oder Verkauf über einen Händler.