Zum Inhalt
PflegeanteilZuschuss-Check

Badumbau in der Mietwohnung: Zustimmung, Kosten und Rückbau

Auch in der Mietwohnung kannst du das Bad barrierefrei umbauen, du brauchst aber die Zustimmung des Vermieters. Er muss sie geben, wenn der Umbau einem Menschen mit Behinderung dient und ihm zumutbar ist. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 €, auch für Mieter.

Helles Bad mit bodengleicher Dusche und Haltegriffen
Wanne zur Dusche in der Mietwohnung5.000 €Spanne 3.000 bis 7.000 €
Zuschuss der Pflegekasse4.180 €
Zahlst du selbst820 €

Was das Gesetz sagt

In § 554 BGB steht ein Anspruch: Mieter können verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Dazu zählt ein Bad, das mit Rollator oder nach einem Schlaganfall wieder nutzbar wird. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm der Umbau auch unter Berücksichtigung deiner Interessen nicht zugemutet werden kann, etwa weil er in die Bausubstanz eingreift. Ein Mietvertrag, der davon zum Nachteil des Mieters abweicht, gilt insoweit nicht.

Für Eigentumswohnungen gilt Ähnliches: Jeder Eigentümer kann verlangen, dass die Gemeinschaft angemessene Umbauten für Menschen mit Behinderungen erlaubt. Im Bad betrifft ein Umbau oft Leitungen, Estrich oder Abdichtung, die zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören. Dann braucht es einen Beschluss der Eigentümer.

So holst du die Zustimmung ein

  • Schreib dem Vermieter, was genau umgebaut werden soll, am besten mit dem Angebot des Handwerkers.
  • Begründe kurz, warum der Umbau nötig ist, etwa mit dem Pflegegrad oder einem Attest.
  • Sag, wer die Arbeiten macht: ein Fachbetrieb mit Haftpflicht.
  • Klärt schriftlich, was beim Auszug passiert: Rückbau, Verbleib oder Ablöse.
  • Bitte um Antwort in einer angemessenen Frist.

Viele Vermieter stimmen zu, wenn die Arbeit sauber gemacht wird. Eine bodengleiche Dusche kann für sie sogar ein Vorteil sein, weil barrierefreie Wohnungen gesucht sind. Verlass dich aber nicht auf ein mündliches Ja.

Wer zahlt, und was ist mit dem Rückbau?

Baut der Mieter um, trägt er die Kosten. Der Zuschuss der Pflegekasse gilt genauso wie im eigenen Haus, ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 €. Leg die Zustimmung des Vermieters dem Antrag gleich bei. Wie der Antrag läuft, steht unter Zuschuss für den Badumbau.

Der Vermieter kann verlangen, dass beim Auszug der alte Zustand wiederhergestellt wird, und dafür eine zusätzliche Sicherheit fordern, ähnlich einer Kaution. Oft lässt sich vereinbaren, dass die Dusche bleibt.

Baut der Vermieter selbst um, zahlt er zunächst. Unter bestimmten Bedingungen darf er danach einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen und muss das vorher ankündigen. Fragt deshalb nach, ob und wie stark die Miete steigt, bevor ihr zustimmt.

Kleine Hilfen ohne Umbau

Nicht jede Hilfe braucht den Vermieter. Diese Dinge kannst du ohne Zustimmung nutzen, weil nichts fest eingebaut wird:

  • Badewannenlift: Er steht auf Saugfüßen in der Wanne. Mit Rezept zahlt ihn die Krankenkasse bis auf eine kleine Zuzahlung.
  • Duschhocker oder Badewannenbrett, ebenfalls mit Rezept
  • Toilettensitzerhöhung, die auf die Schüssel geklemmt wird
  • Griffe mit Saugnapf, allerdings nur als Hilfe fürs Gleichgewicht, nicht zum Hochziehen

Für feste Griffe, die angebohrt werden, frag den Vermieter. Kleine Bohrlöcher in Fliesen gelten oft noch als normaler Gebrauch, darauf verlassen solltest du dich nicht.

Wenn der Umbau nicht geht

Lehnt der Vermieter ab oder ist das Bad zu klein, bleiben zwei Wege. Der eine: die Zeit mit Hilfsmitteln überbrücken und klären, ob die Ablehnung trägt. Ein Mieterverein hilft dabei. Der andere: ein Umzug in eine Wohnung, die schon barrierefrei ist. Auch einen solchen Umzug kann die Pflegekasse als Maßnahme für das Wohnumfeld bezuschussen, mit denselben bis zu 4.180 €.

Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften haben oft barrierefreie Wohnungen im Bestand und bauen für ältere Mieter auch selbst um. Frag dort nach, wenn ein Wechsel in Frage kommt. Wie ein Leben mit Service im Haus aussieht und was es kostet, zeigt betreutes Wohnen.

Häufige Fragen

Darf ich in der Mietwohnung das Bad umbauen?

Mit Zustimmung des Vermieters. Er muss sie geben, wenn der Umbau einem Menschen mit Behinderung dient und ihm zumutbar ist. Hol die Zustimmung schriftlich ein, bevor der Handwerker kommt.

Zahlt die Pflegekasse den Badumbau in der Mietwohnung?

Ja, genauso wie im Eigentum: ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 €. Den Antrag stellt der Mensch mit Pflegegrad vor dem Umbau. Die Zustimmung des Vermieters legst du am besten gleich bei.

Muss ich die Dusche beim Auszug zurückbauen?

Das kann der Vermieter verlangen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Klärt deshalb vorher schriftlich, ob die Dusche bleiben darf. Viele Vermieter sind mit einer barrierefreien Dusche einverstanden.

Wer zahlt den Umbau von Badewanne zu Dusche in der Mietwohnung?

Baut der Mieter um, zahlt er, mit dem Zuschuss der Pflegekasse. Baut der Vermieter um, zahlt er zunächst selbst und kann unter Umständen die Miete erhöhen. Das muss er vorher ankündigen.

Kann der Vermieter den Umbau ablehnen?

Nur, wenn er ihm nicht zumutbar ist, etwa wegen Eingriffen in die Bausubstanz. Eine Ablehnung ohne Begründung reicht nicht. Ein Mieterverein kann prüfen, ob die Ablehnung trägt.