Zum Inhalt
PflegeanteilZuschuss-Check

Pflegegrad bei Diabetes: Wann Messen, Spritzen und Aufpassen Punkte bringen

Diabetes allein ist kein Grund für einen Pflegegrad. Er kommt in Frage, wenn andere das Messen, Spritzen und Essen übernehmen oder überwachen müssen und dazu weitere Hilfe im Alltag nötig ist. Bei kleinen Kindern mit Typ 1 übernehmen das die Eltern, Tag und Nacht, und genau dieser Aufwand zählt.

Tochter im Gespräch mit ihrer Mutter

Wo Diabetes in der Begutachtung zählt

Der größte Teil fällt in das Modul Umgang mit Krankheit und Therapie:

  • Blutzucker messen und die Werte deuten, also entscheiden, was zu tun ist.
  • Insulin geben, mit Pen oder Pumpe, und Sensor oder Katheter der Pumpe versorgen.
  • Eine Diät oder feste Essensregeln einhalten, etwa Kohlenhydrate berechnen.
  • Arztbesuche und Schulungen, wenn jemand begleiten muss.
  • Wunden versorgen, zum Beispiel am Fuß.

Hier zählt, wie oft am Tag jemand helfen muss. Wer alles selbst macht, bekommt in diesem Modul keine Punkte, auch wenn der Aufwand groß ist.

Wichtig für die Erwartung: Dieses Modul bringt höchstens 20 der 100 Punkte, Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten. Mit dem Modul für Krankheit und Therapie allein ist deshalb höchstens Pflegegrad 1 drin. Für einen höheren Grad muss auch in anderen Modulen Hilfe nötig sein, etwa in der Nacht, beim Essen oder bei der Aufsicht.

Kinder mit Typ 1: der Vergleich mit Gleichaltrigen

Kein gesundes Kind braucht Messungen, Insulin und berechnete Mahlzeiten. Deshalb zählt bei Kindern mit Typ 1 vieles, was Eltern rund um den Diabetes tun:

  • Nachts auf Alarme reagieren, messen, Traubenzucker geben oder Insulin anpassen.
  • Kohlenhydrate für jede Mahlzeit berechnen und darauf achten, dass das Kind isst, was geplant war.
  • Unterzucker erkennen, wenn das Kind ihn selbst noch nicht bemerkt oder nicht sagen kann.
  • Begleitung zu Terminen in der Diabetesambulanz.

Je älter das Kind wird, desto mehr übernimmt es selbst. Bei Jugendlichen zählt vor allem, wo noch Aufsicht nötig ist, etwa weil Messungen ausgelassen oder Werte falsch gedeutet werden. Wird ein Kind selbständiger, kann der Pflegegrad bei einer neuen Begutachtung sinken. Mehr zu Kindern allgemein steht beim Pflegegrad beim Kind.

Typ 2 im Alter: wenn weitere Probleme dazukommen

Bei Typ 2 im Alter entsteht Hilfebedarf oft erst durch die Folgen oder durch andere Krankheiten. Schlechtes Sehen macht das Ablesen des Messgeräts unsicher, taube Füße führen zu Stürzen, eine beginnende Demenz lässt Insulin vergessen oder doppelt spritzen. Dann muss jemand kontrollieren, erinnern oder übernehmen.

Spritzt ein Pflegedienst das Insulin, zahlt das in der Regel die Krankenkasse als häusliche Krankenpflege, mit ärztlicher Verordnung. Das Budget der Pflegekasse bleibt dafür frei, etwa für Hilfe beim Waschen. Wie ein Pflegedienst abrechnet, steht auf einer eigenen Seite.

Vorbereitung: Protokolle statt Erinnerung

Diabetes lässt sich gut belegen, weil vieles ohnehin aufgezeichnet wird:

  • Die Daten aus Messgerät, Sensor oder Pumpe über zwei Wochen, am besten ausgedruckt, mit allen Messungen und Korrekturen in der Nacht.
  • Ein Pflegetagebuch dazu: wer gemessen, gespritzt und berechnet hat, wie oft nachts jemand aufgestanden ist, wann es Unterzucker gab.
  • Arztbriefe aus der Diabetesambulanz, den Therapieplan, Nachweise über Schulungen und bei Kindern Absprachen mit Kita oder Schule.

Wird der Antrag für ein Kind mit Typ 1 abgelehnt oder zu niedrig eingestuft, lohnt ein genauer Blick ins Gutachten. Prüf besonders, ob die Nächte erfasst sind. Du hast einen Monat Zeit für den Widerspruch.

Was nach dem Bescheid hilft

  • Pflegegeld ab Pflegegrad 2, 347 € im Monat, bei Pflegegrad 3 599 €. Bei Kindern geht es an die Eltern.
  • Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1, zum Beispiel für eine Betreuung über einen anerkannten Dienst.
  • Die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2, wenn Großeltern oder eine Betreuungsperson einspringen, die mit dem Diabetes umgehen kann.
  • Rentenbeiträge für den Elternteil, der pflegt, ab Pflegegrad 2 bei mindestens 10 Stunden Pflege an mindestens 2 Tagen in der Woche.

Hilfe in Kita oder Schule, etwa eine Begleitung für das Messen am Vormittag, läuft über andere Stellen und hängt nicht am Pflegegrad.

Häufige Fragen

Bekommt ein Kind mit Diabetes Typ 1 einen Pflegegrad?

Das ist möglich, weil Messen, Insulin und Aufpassen weit über das hinausgehen, was ein gesundes Kind braucht. Welcher Grad es wird, hängt vom Alter und vom Aufwand ab, besonders in der Nacht. Kinder bis 18 Monate werden einen Grad höher eingestuft.

Welcher Pflegegrad bei Diabetes Typ 2?

Wer seinen Typ 2 selbst im Griff hat, bekommt meist keinen Pflegegrad. Ein Grad kommt in Frage, wenn andere Messen und Spritzen übernehmen und weitere Einschränkungen dazukommen, etwa beim Sehen, Gehen oder Erinnern.

Zählen Insulinpumpe und Sensor bei der Begutachtung?

Beides zählt, wenn jemand anderes die Geräte versorgen, kontrollieren oder die Werte deuten muss. Wer die Technik selbst bedient, gilt dabei als selbständig.

Was bringt Pflegegrad 1 bei Diabetes?

Kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag im Monat, Pflegehilfsmittel für 42 € und eine kostenlose Pflegeberatung. Steigt der Aufwand, kann der Grad mit einer neuen Begutachtung steigen.

Zahlt die Pflegekasse den Pflegedienst fürs Insulinspritzen?

In der Regel nicht. Das Spritzen ist Behandlungspflege und wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn der Arzt es verordnet. Die Pflegekasse zahlt Hilfe im Alltag wie Waschen oder Anziehen.

Lohnt ein Widerspruch beim Kind mit Typ 1?

Wenn im Gutachten die Nächte, das Berechnen der Mahlzeiten oder die Aufsicht fehlen, ja. Leg Sensordaten und Tagebuch bei. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach dem Bescheid bei der Pflegekasse sein.