Pflegegrad bei Krankheit: Warum die Diagnose nicht entscheidet
Es gibt keine Liste, die einer Krankheit einen Pflegegrad zuordnet. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können ganz verschiedene Pflegegrade haben oder gar keinen. Entscheidend ist, was im Alltag nicht mehr allein geht, wie oft jemand Hilfe braucht und ob das voraussichtlich mindestens sechs Monate so bleibt.

Sechs Bereiche statt einer Diagnose
Die Gutachterin des Medizinischen Dienstes geht sechs Bereiche durch, die Module. In jedem fragt sie, wie selbständig jemand ist. Jedes Modul hat ein eigenes Gewicht:
- Mobilität, 10 Prozent: im Bett umdrehen, aufstehen, in der Wohnung gehen, Treppen steigen.
- Geistige Fähigkeiten und Verständigung, 15 Prozent: sich orientieren, erinnern, Gefahren erkennen, Gesprächen folgen.
- Verhalten und Psyche, 15 Prozent: nächtliche Unruhe, Ängste, Antriebslosigkeit, Abwehr von Hilfe, aggressives Verhalten. Von diesem und dem vorigen Modul zählt nur das mit mehr Punkten.
- Selbstversorgung, 40 Prozent: waschen, duschen, anziehen, essen, trinken, zur Toilette gehen.
- Umgang mit Krankheit und Therapie, 20 Prozent: Medikamente, Spritzen, Messungen, Verbände, Arztbesuche, eine Diät einhalten.
- Alltag und Kontakte, 15 Prozent: den Tag einteilen, schlafen, sich beschäftigen, Kontakt halten.
Punkte gibt es nur, wenn ein anderer Mensch helfen, anleiten oder aufpassen muss. Was jemand mit einem Hilfsmittel allein schafft, zählt als selbständig. Haushalt, Einkaufen und Behördenpost werden zwar besprochen, bringen aber keine Punkte. Am Ende stehen 0 bis 100 Punkte, ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2.
Welche Krankheit wo Punkte bringt
Jede Krankheit trifft andere Module. Das hilft bei der Vorbereitung, weil du weißt, worauf die Gutachterin achtet:
- Krankheiten, die vor allem den Körper schwächen, wie Arthrose, Rheuma, COPD oder Herzinsuffizienz, zeigen sich bei Mobilität und Selbstversorgung. Typisch sind das Duschen, das Anziehen der Hose und die Treppe.
- Krankheiten des Nervensystems wie Parkinson, Multiple Sklerose, Schlaganfall oder Epilepsie betreffen oft mehrere Module zugleich: Bewegung, Selbstversorgung, manchmal Sprache und Denken.
- Psychische Krankheiten wie Depression, ADHS oder Autismus zeigen sich beim Verhalten, im Alltag und darin, dass Waschen oder Essen nur mit Aufforderung klappt. Anleitung und Aufsicht zählen dabei wie Hilfe mit den Händen.
- Krankheiten mit viel Behandlung wie Diabetes, Niereninsuffizienz mit Dialyse oder Krebs während der Therapie zeigen sich im Modul für Krankheit und Therapie. Dieses Modul bringt höchstens 20 der 100 Punkte. Für Pflegegrad 2 und höher muss deshalb auch in anderen Bereichen Hilfe nötig sein.
Zu jeder dieser Krankheiten gibt es weiter unten eine eigene Seite mit Beispielen aus dem Alltag.
Mehrere Krankheiten zusammen
Viele Menschen haben mehr als eine Diagnose: COPD und Herzschwäche, Arthrose und Osteoporose, Depression und Angststörung, ADHS und Autismus. Die Punkte werden nicht je Krankheit vergeben und dann zusammengezählt. Die Gutachterin schaut auf den ganzen Alltag, und genau dort verstärken sich die Probleme gegenseitig. Wer wegen der Luftnot kaum gehen kann und wegen der Hüfte nicht mehr in die Wanne kommt, braucht beim Duschen mehr Hilfe als mit jeder der beiden Krankheiten allein.
Nenn deshalb bei der Begutachtung alle Krankheiten, auch die, die dir nebensächlich vorkommen. Schwerhörigkeit, schlechtes Sehen, Inkontinenz oder Schmerzen verändern, was jemand allein schafft. Bei Demenz gelten eigene Schwerpunkte, sie stehen beim Pflegegrad bei Demenz.
Vorbereitung: Tagebuch, schlechte Tage, Unterlagen
Die Gutachterin sieht einen Ausschnitt von etwa einer Stunde. Damit sie den ganzen Alltag erfasst, lohnt sich Vorbereitung:
- Führe zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch. Schreib auf, wobei jemand helfen, auffordern oder aufpassen musste, und wie oft, auch nachts.
- Beschreib die schlechten Tage. Viele Krankheiten schwanken. Wie oft kommen schlechte Tage vor, und was geht dann nicht mehr?
- Leg Unterlagen bereit: Arztbriefe, Entlassberichte aus Klinik und Reha, den Medikamentenplan, Verordnungen für Hilfsmittel und Therapien.
- Sorg dafür, dass jemand dabei ist, der den Alltag kennt. Viele Betroffene reißen sich beim Termin zusammen und sagen, es gehe schon.
Mit dem Pflegegrad-Rechner kannst du die Fragen der Begutachtung vorher durchgehen und siehst, in welchen Modulen die Punkte entstehen.
Nach dem Bescheid: Leistungen und Widerspruch
Die Leistungen hängen am Pflegegrad, nicht an der Krankheit. Ab Pflegegrad 1 gibt es 131 € Entlastungsbetrag im Monat, Pflegehilfsmittel für 42 € und bis zu 4.180 € je Umbau. Ab Pflegegrad 2 kommt Pflegegeld dazu, von 347 € bis 990 € im Monat, oder ein Budget für den Pflegedienst.
Passt der Bescheid nicht zu eurem Alltag, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Fordere dazu das Gutachten an und prüf, ob in einem Modul etwas fehlt, das du belegen kannst. Wie das geht, steht beim Widerspruch. Verschlechtert sich die Krankheit später, ist jederzeit ein Antrag auf Höherstufung möglich.
Alles zu Pflegegrad bei Krankheit
- COPDBei COPD gibt es keinen festen Pflegegrad, auch nicht bei GOLD 3 oder GOLD 4.
- ADHSADHS allein führt nicht zu einem Pflegegrad.
- KrebsEine Krebsdiagnose allein bringt keinen Pflegegrad, auch nicht Stadium 4 oder Metastasen.
- ArthroseArthrose allein führt nicht zu einem Pflegegrad, auch nicht Grad 4 im Röntgenbild.
- DiabetesDiabetes allein ist kein Grund für einen Pflegegrad.
- DepressionAuch bei einer Depression ist ein Pflegegrad möglich, wenn die Krankheit den Alltag über Monate so einschränkt, dass jemand regelmäßig …
- NiereninsuffizienzDas Stadium der Niereninsuffizienz bestimmt nicht den Pflegegrad.
- AutismusAutismus bringt nicht automatisch einen Pflegegrad.
- EpilepsieBei Epilepsie hängt der Pflegegrad davon ab, wie stark die Anfälle und ihre Folgen den Alltag bestimmen.
- RheumaBei rheumatoider Arthritis und anderen entzündlichen Gelenkkrankheiten gibt es keinen festen Pflegegrad.
- ParkinsonParkinson führt nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad.
- Multiple SkleroseMS verläuft sehr unterschiedlich, deshalb gibt es keinen typischen Pflegegrad.
- SchlaganfallNach einem Schlaganfall hängt der Pflegegrad davon ab, was nach Klinik und Reha im Alltag dauerhaft nicht mehr allein geht.
- HerzinsuffizienzEine Herzschwäche bringt nicht automatisch einen Pflegegrad, auch nicht NYHA-Klasse III oder IV.
Häufige Fragen
Bei welchen Krankheiten bekommt man einen Pflegegrad?
Bei jeder Krankheit, wenn sie die Selbständigkeit im Alltag dauerhaft und deutlich einschränkt. Umgekehrt gibt es keine Krankheit, die allein schon einen Pflegegrad sichert. Entscheidend sind die Punkte aus den sechs Modulen der Begutachtung.
Bekommt man mit einer Behinderung automatisch einen Pflegegrad?
Nein. Der Grad der Behinderung und der Pflegegrad werden getrennt festgestellt, von verschiedenen Stellen und nach anderen Regeln. Ein Schwerbehindertenausweis ist aber eine nützliche Unterlage für die Begutachtung.
Welchen Pflegegrad bekommt man bei Bettlägerigkeit?
Wer dauerhaft im Bett liegt, braucht meist bei fast allem Hilfe: beim Umlagern, Waschen, Essen und auf der Toilette. Das ergibt viele Punkte, einen festen Grad gibt es aber auch hier nicht. Nur wer beide Arme und beide Beine nicht mehr gebrauchen kann, bekommt Pflegegrad 5 unabhängig von den Punkten.
Gibt es einen Pflegegrad bei psychischen Krankheiten?
Ja, wenn sie den Alltag deutlich einschränken. Bei Depression, Angststörung, bipolarer Störung oder Borderline zählt vor allem, wie oft andere auffordern, begleiten oder eingreifen müssen. Die Diagnose allein reicht nicht.
Bekommt man bei chronischen Schmerzen einen Pflegegrad?
Schmerzen selbst sind kein Kriterium. Sie zählen über ihre Folgen: wenn jemand wegen der Schmerzen nicht allein duschen, sich anziehen oder die Treppe gehen kann. Beschreib deshalb genau, was die Schmerzen verhindern und wie oft.
Was tun, wenn der Pflegegrad trotz schwerer Krankheit abgelehnt wird?
Widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats nach dem Bescheid. Manchmal fehlen im Gutachten die schlechten Tage oder die Hilfe in der Nacht. Mit Tagebuch und Arztbriefen lässt sich das nachreichen.