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PflegeanteilZuschuss-Check

24-Stunden-Pflege für ein Ehepaar: Eine Kraft für zwei, geht das?

Eine Betreuungskraft kann ein Ehepaar gemeinsam versorgen, wenn beide vor allem Hilfe im Alltag brauchen. Für die zweite Person verlangen Agenturen einen Aufschlag von 400 bis 900 € im Monat. Haben beide einen Pflegegrad, bekommt jeder seine eigenen Leistungen, das Pflegegeld kommt also zweimal.

Betreuerin und Seniorin auf einer Parkbank

Wann eine Kraft für zwei reicht

Eine Kraft für zwei passt, wenn beide tagsüber Hilfe brauchen, aber nachts meist durchschlafen. Typisch ist, dass einer mehr Hilfe braucht, etwa nach einem Schlaganfall, und der andere vor allem Gesellschaft, Hilfe im Haushalt und jemanden, der aufpasst.

An Grenzen stößt das Modell in diesen Fällen:

  • Beide brauchen nachts regelmäßig Hilfe.
  • Beide können beim Umsetzen oder im Bad nur zu zweit gehalten werden.
  • Beide haben eine fortgeschrittene Demenz mit Unruhe.
  • Es fällt viel Fachpflege an, etwa Wunden oder Spritzen.

Dann braucht es eine zweite Kraft im Wechsel oder zusätzlich einen Pflegedienst. Auch für zwei Menschen gilt: Die Kraft hat feste Arbeitszeiten, Pausen und freie Zeit. Die Modelle und ihre Regeln stehen unter Modelle der 24-Stunden-Pflege.

Was es für zwei kostet

Die Grundpreise liegen je nach Modell und Deutschkenntnissen bei 2.400 bis 4.800 € im Monat. Für die zweite Person kommen 400 bis 900 € dazu. Zimmer und Essen für die Kraft sind amtlich mit bis zu 630 € im Monat bewertet, jede An- und Abreise kostet 60 bis 250 €.

Lasst euch den Aufschlag im Angebot getrennt ausweisen. So seht ihr, was passiert, wenn einer der beiden ins Krankenhaus oder ins Heim muss.

Beide Pflegegrade zählen einzeln

Die Pflegeversicherung rechnet für jeden Menschen getrennt. Hat er Pflegegrad 3 und sie Pflegegrad 2, bekommt er 599 € und sie 347 € Pflegegeld im Monat. Beide Beträge dürfen für die Betreuungskraft eingesetzt werden. Dazu kommen für jeden:

  • Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
  • Der Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
  • Pflegehilfsmittel für 42 € im Monat.
  • Ein eigenes Budget für die Tagespflege.

Beim Umbau zahlt die Kasse bis zu 4.180 € je Person. Nutzen beide dasselbe neue Bad oder denselben Treppenlift, sind es zusammen bis zu 8.360 €. Den Antrag stellt ihr vor dem Auftrag, mehr dazu beim Zuschuss für den Umbau.

Vertrag und Absprachen für zwei

  • Klärt, wer den Vertrag unterschreibt: beide Eheleute oder ein Kind mit Vollmacht.
  • Schreibt auf, welche Aufgaben bei wem anfallen, damit die Kraft den Tag planen kann.
  • Regelt, was passiert, wenn einer ins Krankenhaus, in die Kurzzeitpflege oder ins Heim geht oder stirbt. Wird der Aufschlag dann gestrichen, und ab wann?
  • Achtet auf kurze Kündigungsfristen.

Die Steuerermäßigung für Hilfe im Haushalt gilt je Haushalt, nicht je Person. Für ein Ehepaar sind es also zusammen höchstens 4.000 € im Jahr. Mehr dazu steht unter 24-Stunden-Pflege absetzen.

Wenn einer der beiden ins Heim muss

Manchmal geht es irgendwann für einen der beiden zu Hause nicht mehr. Im Heim zahlt jeder den Eigenanteil selbst, im ersten Jahr im Schnitt 3.364 € im Monat. Bleibt der andere zu Hause, braucht er weiter Geld zum Leben, und die Betreuungskraft kostet dann ohne Aufschlag weniger.

Reicht das Einkommen nicht, springt das Sozialamt ein. Wie viel dem Partner zu Hause dabei bleibt, steht unter Pflegeheim und Ehepartner.

Häufige Fragen

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege für 2 Personen?

Zum Grundpreis von 2.400 bis 4.800 € im Monat kommt ein Aufschlag von 400 bis 900 € für die zweite Person. Dazu Zimmer, Essen und Anreise. Das Pflegegeld beider Eheleute hilft bei der Finanzierung.

Bekommen beide Ehepartner Pflegegeld?

Ja, wenn beide mindestens Pflegegrad 2 haben. Jeder bekommt das Pflegegeld seines Grades, dazu jeweils Entlastungsbetrag, Jahresbetrag und Pflegehilfsmittel.

Kann eine Betreuungskraft zwei Menschen mit Demenz betreuen?

Wenn beide nachts meist schlafen und tagsüber keine ständige Aufsicht an zwei Orten brauchen, ist das möglich. Bei Unruhe, Weglaufen oder nächtlicher Hilfe für beide reicht eine Kraft nicht.

Gibt es den Zuschuss für den Umbau zweimal?

Ja. Jede Person mit Pflegegrad hat Anspruch auf bis zu 4.180 € je Maßnahme. Für ein gemeinsames Bad sind es zusammen bis zu 8.360 €.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn einer ins Krankenhaus oder Heim muss?

Das hängt vom Vertrag ab. Achtet vorher darauf, dass der Aufschlag für die zweite Person dann entfällt und der Vertrag sich an die neue Lage anpassen oder kurzfristig kündigen lässt.