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PflegeanteilZuschuss-Check

Pflege­hilfs­mittel: Verbrauchsmaterial, Pflege­bett und Hausnotruf von der Pflege­kasse

Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen. Technische Hilfen wie Pflegebett oder Hausnotruf gibt es zusätzlich, meist leihweise. Wichtig ist die Grenze zur Krankenkasse, die Rollator, Rollstuhl und Inkontinenzmaterial zahlt.

Ältere Frau mit Tasse am Fenster
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Jahr504 €
Zahlt die Kasse504 €
Zahlst du selbst0 €
42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz und ähnliches, ab Pflegegrad 1.

Was zum Verbrauch zählt

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
  • Mundschutz und Schutzschürzen
  • Fingerlinge

Das alles schützt vor allem die Pflegenden und hält die Pflege sauber. Inkontinenzeinlagen gehören nicht dazu, die zahlt die Krankenkasse.

Die Pflegebox

Viele Familien bekommen die Pflegehilfsmittel als monatliche Pflegebox von einem Anbieter. Er stellt den Antrag bei der Kasse, liefert frei Haus und rechnet direkt ab. Du wählst die Artikel bis zum Betrag von 42 € und kannst die Zusammenstellung oder den Anbieter wechseln.

Alternativ kaufst du selbst in Apotheke oder Sanitätshaus und reichst die Belege ein. Was in einem Monat nicht genutzt wird, verfällt, ansparen lässt sich der Betrag nicht.

Technische Pflege­hilfs­mittel

Neben dem Verbrauchsmaterial zahlt die Pflegekasse technische Hilfen, die die Pflege leichter machen:

  • Ein Pflegebett mit Zubehör
  • Lagerungshilfen und Hilfen zum Aufrichten
  • Den Hausnotruf mit 27 € im Monat für das Basisgerät, mehr dazu beim kostenlosen Hausnotruf
  • Waschsysteme für das Bett und Hilfen zur Körperpflege

Meist gibt es diese Hilfen leihweise, dann ohne Zuzahlung. Wird etwas neu gekauft, zahlst du ab 18 Jahren 10 Prozent zu, höchstens 25 € je Hilfsmittel.

Was die Krankenkasse zahlt

Viele Hilfen, die im Alltag wichtig sind, zahlt nicht die Pflege-, sondern die Krankenkasse. Dafür braucht es eine ärztliche Verordnung, aber keinen Pflegegrad:

  • Rollator, Rollstuhl und Gehhilfen
  • Toilettenstuhl und Toilettensitzerhöhung
  • Der Badewannenlift und der Duschhocker
  • Inkontinenzmaterial
  • Kompressionsstrümpfe

Die Zuzahlung liegt bei 5 bis 10 € je Hilfsmittel, bei Verbrauchsmaterial wie Einlagen höchstens 10 € im Monat.

Antrag und Entscheidung

Pflegehilfsmittel beantragst du formlos bei der Pflegekasse, bei Pflegegrad 1 genauso wie bei Pflegegrad 2 oder höher. Der Grad ändert an den Beträgen nichts: Die 42 € für Verbrauchsmaterial und die technischen Hilfen stehen allen Pflegegraden gleich zu. Häufig schlägt die Gutachterin beim Hausbesuch schon passende Hilfsmittel vor. Stimmt ihr zu, gilt das bereits als Antrag. Bei technischen Hilfen holt die Kasse manchmal eine Einschätzung vom Medizinischen Dienst oder von einer Pflegefachkraft ein. Wird ein Antrag abgelehnt, ist innerhalb eines Monats ein Widerspruch möglich.

Häufige Fragen

Bekommt man die Pflegebox schon bei Pflegegrad 1?

Ja, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es ab Pflegegrad 1, bis zu 42 € im Monat. Voraussetzung ist, dass zu Hause gepflegt wird.

Kann ich mir das Geld für Pflegehilfsmittel auszahlen lassen?

Nein, das Geld gibt es nur für Pflegehilfsmittel, entweder direkt über einen Anbieter oder gegen Beleg. Was im Monat nicht genutzt wird, verfällt.

Wer zahlt Inkontinenzmaterial?

Die Krankenkasse, wenn der Arzt es verordnet. Du zahlst höchstens 10 € im Monat zu. Mit der Pflegebox hat das nichts zu tun, sie deckt nur Handschuhe, Desinfektion und ähnliches.

Ist ein Badewannenlift ein Pflegehilfsmittel?

Nein, er ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse. Mit ärztlicher Verordnung zahlt sie ihn bis auf die Zuzahlung, einen Pflegegrad braucht es dafür nicht.

Ist eine Rollstuhlrampe ein Pflegehilfsmittel?

Eine mobile Rampe kann als Hilfsmittel von der Kranken- oder Pflegekasse kommen. Eine fest eingebaute Rampe gilt als Umbau der Wohnung, dafür zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 €. Beides erklärt die Seite zur Rollstuhlrampe.

Ist ein Treppensteiger ein Pflegehilfsmittel?

Ein Treppensteiger kann mit ärztlicher Verordnung als Hilfsmittel von der Krankenkasse kommen oder, wenn er vor allem die Pflege erleichtert, von der Pflegekasse. Einen Zuschuss für den Umbau gibt es dafür nicht, weil nichts fest eingebaut wird. Vor der Übergabe gibt es meist eine Einweisung, weil die Bedienung Übung braucht.

Fällt die Pflegebox 2027 weg?

Stand heute gibt es sie weiter. Ein Entwurf will den eigenen Betrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2027 streichen und über ein Budget laufen lassen, beschlossen ist das nicht.